Verbindliche Verfahrensregeln

Prüfungsordnung

Regelungen für die Zertifizierungsprüfungen „Wasserstoffexperte (IHK) - Basic“, „Wasserstoffexperte (IHK) - Professional“ und „Wasserstoffexperte (IHK) - Advanced“.

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Grundsatz: Die Zertifizierungsprüfung ist vom freiwilligen Lernmanagementsystem (LMS) getrennt. LMS-Nutzung, Lernfortschritt und Selbstchecks sind weder Zulassungsvoraussetzung noch Bestandteil der Prüfungsbewertung.

1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Prüfungsordnung regelt Anmeldung, Zulassung, Durchführung, Bewertung und Abschluss der von CEMES organisierten Zertifizierungsprüfungen. Ziel ist die nachvollziehbare Feststellung, ob die geprüfte Person die für die gewählte Kompetenzstufe festgelegten fachlichen Anforderungen erfüllt.

Für Organisation und ordnungsgemäße Durchführung ist CEMES verantwortlich. Die Ausstellung des jeweiligen IHK-Zertifikats erfolgt bei bestandener Prüfung nach dem mit der IHK Halle-Dessau abgestimmten Verfahren.

2. Kompetenzstufen und Zulassung

Die Zertifizierung ist kumulativ aufgebaut:

  • Basic: Nachweis grundlegender wasserstoffbezogener Fachkompetenzen.
  • Professional: schließt die Basic-Kompetenzen ein und weist deren anwendungsbezogene Vertiefung nach.
  • Advanced: schließt die Basic- und Professional-Kompetenzen ein und weist Analyse-, Bewertungs- und Entscheidungskompetenzen auf Expertenniveau nach.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind eine ordnungsgemäße Anmeldung, der vollständige Zahlungseingang und ein gültiges Ausweisdokument für die Identitätsprüfung.

  • Für Professional ist „Wasserstoffexperte (IHK) - Basic“ oder ein dokumentierter gleichwertiger Kenntnis- und Erfahrungsstand erforderlich.
  • Für Advanced ist „Wasserstoffexperte (IHK) - Professional“ oder ein dokumentierter gleichwertiger fortgeschrittener Kenntnis- und Erfahrungsstand erforderlich.

3. Prüfungsform und Umfang

Die Prüfung wird online unter Aufsicht durchgeführt. Sie verwendet unterschiedliche geschlossene Aufgabenformate und besteht ausdrücklich nicht nur aus Single-Choice-Fragen:

  • Single Choice (SC): genau eine Antwort ist richtig.
  • Multiple Choice (MC): zwei oder drei Antworten können richtig sein.
  • Anwendungs- und Szenarioaufgaben: praxisbezogene Sachverhalte, die je nach Kompetenzstufe als SC- oder MC-Aufgaben bearbeitet werden.
Stufe Aufgaben Zeit Schwerpunkt
Basic 48 60 Minuten Grundlagen und grundlegende Anwendung
Professional 56 90 Minuten Anwendung und praxisnahe Szenarien
Advanced 56 120 Minuten Komplexe, interdisziplinäre Szenarien

Modulgewichtung: In Basic entfallen auf B1 bis B5 jeweils acht Aufgaben und auf B6 und B7 jeweils vier Aufgaben. In Professional und Advanced entfallen auf jedes der sieben Module jeweils acht Aufgaben.

4. Identität, Aufsicht und technische Voraussetzungen

Vor Prüfungsbeginn wird die Identität per Kamera anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments festgestellt. Während der Prüfung müssen Kamera und Mikrofon aktiviert bleiben. Erforderlich sind ein PC oder Laptop, eine stabile Internetverbindung und ein aktueller unterstützter Browser.

Die geprüfte Person muss allein und ungestört arbeiten. Soweit vor dem Termin nichts anderes schriftlich mitgeteilt wird, sind fremde Hilfe, Kommunikationsgeräte, zusätzliche Anwendungen, Aufzeichnungen sowie nicht ausdrücklich zugelassene Unterlagen und Hilfsmittel unzulässig.

Vor Prüfungsbeginn werden Ablauf, Bedienung und zulässige Hilfsmittel erläutert. Verständnisfragen zum Verfahren sind zulässig; fachliche Hilfestellungen werden nicht gegeben.

5. Bewertung und Bestehen

Jede Aufgabe wird mit einem Punkt bewertet. Bei MC-Aufgaben wird der Punkt nur vergeben, wenn alle richtigen und keine falschen Antwortmöglichkeiten ausgewählt wurden. Teilpunkte werden nicht vergeben.

Stufe Bestehensgrenze
Basic mindestens 24 von 48 Punkten (50 %)
Professional mindestens 28 von 56 Punkten (50 %)
Advanced mindestens 28 von 56 Punkten (50 %)

Nicht oder nicht eindeutig beantwortete Aufgaben werden mit null Punkten bewertet. Maßgeblich ist die im Prüfungssystem fristgerecht gespeicherte Antwort.

6. Unterbrechungen und technische Störungen

Technische Störungen sind der Prüfungsaufsicht unverzüglich mitzuteilen. Art, Dauer und Auswirkung werden dokumentiert. Kurzzeitige Störungen können durch eine entsprechende Zeitgutschrift ausgeglichen werden.

Ist eine ordnungsgemäße Fortsetzung aus Gründen, die die geprüfte Person nicht zu vertreten hat, nicht möglich, wird die Prüfung ohne zusätzliche Prüfungsgebühr fortgesetzt oder zu einem Ersatztermin neu angesetzt. Eigenverantwortete technische Mängel werden im Einzelfall bewertet.

7. Täuschung und Ordnungsverstöße

Bei einem begründeten Verdacht auf Täuschung oder erhebliche Störung kann die Aufsicht die Prüfung unterbrechen oder beenden und den Vorgang dokumentieren. Hierzu zählen insbesondere die Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, Unterstützung durch Dritte, Weitergabe von Prüfungsinhalten oder Manipulation der Prüfungs- beziehungsweise Aufsichtstechnik.

Nach Anhörung der betroffenen Person entscheidet CEMES über die Wertung. Die Prüfung kann bei bestätigtem schwerwiegendem Verstoß als nicht bestanden gewertet werden. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Rücktritt, Nichtteilnahme und Abbruch

Kann ein bestätigter Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden, ist CEMES unverzüglich zu informieren. Umbuchung, Rücktritt und gegebenenfalls anfallende Kosten richten sich nach den bei Buchung einbezogenen Vertragsbedingungen.

Wird eine begonnene Prüfung ohne anerkannten wichtigen Grund abgebrochen, gilt sie grundsätzlich als nicht bestanden. Bei nachgewiesenem wichtigem Grund entscheidet CEMES über eine kostenfreie Fortsetzung oder einen Ersatztermin.

9. Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit

Ein erforderlicher Nachteilsausgleich ist möglichst bereits bei der Anmeldung, spätestens jedoch vor der Terminbestätigung, zu beantragen und durch geeignete Unterlagen zu belegen. Über angemessene Maßnahmen wird individuell entschieden. Die fachlichen Prüfungsanforderungen und Bestehensgrenzen bleiben unverändert.

10. Ergebnis und Zertifikate

Das Prüfungsergebnis wird nach Abschluss der vorgesehenen Prüfungs- und Plausibilitätskontrolle in Textform mitgeteilt.

  • Bei Bestehen wird abhängig von der geprüften Stufe das Zertifikat „Wasserstoffexperte (IHK) - Basic“, „Wasserstoffexperte (IHK) - Professional“ oder „Wasserstoffexperte (IHK) - Advanced“ ausgestellt.
  • Bei Nichtbestehen wird kein IHK-Kompetenzzertifikat ausgestellt. Die geprüfte Person erhält ein CEMES-Teilnahmezertifikat ohne Kompetenznachweis.

Prüfungsfragen, vollständige Lösungsschlüssel und der Fragenkatalog werden zum Schutz der Prüfungsintegrität nicht herausgegeben.

11. Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann erneut gebucht werden. Eine Wiederholungsprüfung ist nicht im ursprünglichen Preis enthalten.

  • Basic: 249 € brutto
  • Professional: 299 € brutto
  • Advanced: 349 € brutto

12. Überprüfung des Ergebnisses

Ein begründeter Antrag auf Überprüfung des Prüfungsergebnisses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Ergebnismitteilung in Textform an CEMES gerichtet werden. Der Antrag soll die beanstandeten Verfahrens- oder Bewertungsaspekte bezeichnen.

Geprüft werden insbesondere die korrekte Punkteübertragung, die Anwendung der Bewertungsregeln und dokumentierte Verfahrensbesonderheiten. Eine allgemeine Herausgabe geschützter Prüfungsaufgaben oder Lösungsschlüssel ist damit nicht verbunden. Das Ergebnis der Überprüfung wird in Textform mitgeteilt.

13. Gebühren

Es gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Bruttopreise. Darin enthalten sind die dort bezeichneten Leistungen, insbesondere eine beaufsichtigte Onlineprüfung und bei Bestehen die Ausstellung des Zertifikats einschließlich Zertifikatsgebühr. Die jeweils aktuellen Preise werden vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt.

Umbuchungs-, Rücktritts- und Wiederholungsgebühren ergeben sich aus den bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen und dieser Prüfungsordnung.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Zulassung, Identitätsprüfung, Prüfungsdurchführung, Aufsicht, Ergebnisfeststellung, Zertifikatsausstellung, Missbrauchsprävention und die Bearbeitung von Überprüfungsanträgen erforderlich ist.

Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauer, enthält die Datenschutzerklärung.

15. Inkrafttreten und Änderungen

Diese Prüfungsordnung tritt am 24. August 2026 in Kraft und gilt für Buchungen, bei denen sie in den Vertrag einbezogen wurde.

Für eine Prüfung gilt grundsätzlich die bei der Buchung einbezogene Fassung. Erforderliche Änderungen aus rechtlichen, technischen oder mit der IHK abgestimmten fachlichen Gründen werden vor ihrer Anwendung bekannt gegeben. Bereits erworbene vertragliche Rechte bleiben unberührt.