Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Buchung und Durchführung der Zertifizierungen „Wasserstoffexperte (IHK)“ einschließlich des freiwilligen CEMES-LMS-Zugangs.

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Kurz erklärt: Hauptleistung ist die gebuchte Zertifizierung mit beaufsichtigter Prüfung. Das LMS ist eine freiwillige Zusatzleistung und keine Voraussetzung für Zulassung, Bewertung oder Zertifikat.

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Zertifizierungen „Wasserstoffexperte (IHK)“ zwischen der CEMES Solutions GmbH, Cottbuser Straße 4, 01979 Lauchhammer (nachfolgend „CEMES“), und der buchenden Person oder Organisation.

„Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CEMES ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Hauptleistung ist die Organisation und Durchführung einer getrennten, beaufsichtigten Zertifizierungsprüfung für das gebuchte Level. Maßgeblich für Zulassung, Durchführung und Bewertung ist ergänzend die bei der Buchung einbezogene Prüfungsordnung.

Zum gebuchten Leistungspaket gehört außerdem ein freiwilliger Zugang zum CEMES-Lernmanagementsystem (LMS). Das LMS dient der eigenständigen Vorbereitung und Wissensvertiefung. Seine Nutzung, Bearbeitungsstände und Ergebnisse freiwilliger Selbstchecks sind weder Zulassungsvoraussetzung noch Bestandteil der Prüfungsbewertung.

Der konkrete Leistungsumfang, das gebuchte Level, der Preis und gegebenenfalls besondere Vereinbarungen ergeben sich aus der Bestellübersicht und der Vertragsbestätigung.

3. Zertifizierungslevel und Voraussetzungen

Es werden die Level Basic, Professional und Advanced angeboten. Professional baut fachlich auf Basic auf; Advanced umfasst die Kompetenzbereiche von Basic und Professional und erweitert diese um vertiefte Analyse- und Entscheidungskompetenzen.

Für Professional und Advanced gelten die auf der jeweiligen Angebotsseite und in der Prüfungsordnung ausgewiesenen Zulassungsvoraussetzungen. Gleichwertige Vorqualifikationen werden nach den dort beschriebenen Kriterien geprüft. Nachweise müssen rechtzeitig und vollständig eingereicht werden.

Die Buchung allein ersetzt eine erforderliche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht. Wird eine notwendige Zulassung aus Gründen versagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat, werden bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet.

4. Bestellung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Angebote auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des in der Bestellübersicht beschriebenen Vertrags ab.

Die automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert den Eingang der Bestellung, stellt aber noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald CEMES die Bestellung gesondert bestätigt oder die Rechnung übersendet – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

CEMES übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung mit den maßgeblichen Vertragsinformationen und den einbezogenen Rechtstexten auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail.

5. Preise, Rechnung und Zahlung

Es gilt der vor Abgabe der Bestellung in der Bestellübersicht angezeigte Gesamtpreis. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Soweit angegeben, sind Verwaltungs- und Zertifikatsgebühren im Gesamtpreis enthalten.

Die Zahlung erfolgt zunächst ausschließlich auf Rechnung. CEMES übersendet die Rechnung nach Prüfung der Bestellung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist und unter Angabe des Verwendungszwecks zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. CEMES kann die Freischaltung des LMS und die verbindliche Terminierung der Prüfung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten.

6. LMS-Freischaltung und Nutzungsdauer

Der persönliche LMS-Zugang wird nach verbuchtem Zahlungseingang und unter Berücksichtigung der gewählten Widerrufsregelung freigeschaltet. Ohne wirksame Zustimmung zum vorzeitigen Beginn erfolgt die Freischaltung bei Verbrauchern erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.

Der LMS-Zugang gilt 24 Monate ab dem tatsächlichen Freischaltungsdatum. Maßgeblich ist nicht das Bestell- oder Rechnungsdatum. Die erste Zertifizierungsprüfung ist grundsätzlich innerhalb desselben Zeitraums abzulegen.

Von CEMES zu vertretende, nicht nur unerhebliche Ausfallzeiten verlängern den Zeitraum angemessen. Eine darüber hinausgehende Verlängerung kann gesondert vereinbart werden. Der Zugang verlängert sich nicht automatisch.

Für Benutzerkonto, zulässige Nutzung, Urheberrecht, technische Voraussetzungen, Wartung und Sperrung gelten ergänzend die LMS-Nutzungsbedingungen.

7. Prüfung, Terminierung und Mitwirkung

Die Prüfung wird beaufsichtigt durchgeführt. Der Kunde muss seine Identität nachweisen, die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen und die Anweisungen der Prüfungsaufsicht beachten. Die konkreten Prüfungsparameter und Bewertungsregeln ergeben sich aus der Prüfungsordnung und der Terminbestätigung.

Prüfungstermine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Ein angebotener Termin wird erst durch die Terminbestätigung verbindlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig über ein geeignetes Endgerät, eine stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und einen ungestörten Prüfungsplatz zu verfügen.

Kann ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, ist CEMES unverzüglich zu informieren und der Grund auf Verlangen nachzuweisen. Die Folgen einer Absage, Umbuchung oder eines unentschuldigten Nichterscheinens richten sich nach der Prüfungsordnung und der Terminbestätigung; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Technische Störungen und Terminänderungen

Bei technischen Störungen während einer Online-Prüfung entscheidet die Prüfungsaufsicht nach Art, Dauer und Ursache über Fortsetzung, Unterbrechung oder Neuansetzung. Von CEMES zu vertretende Störungen führen nicht zu zusätzlichen Prüfungskosten.

CEMES darf einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung der Prüfungsaufsicht, erheblichen technischen oder sicherheitsrelevanten Problemen oder höherer Gewalt, verschieben. CEMES informiert hierüber möglichst frühzeitig und bietet einen angemessenen Ersatztermin an.

Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder ein Ersatztermin für den Kunden unzumutbar, bleiben die gesetzlichen Rücktritts-, Minderungs- und Erstattungsrechte unberührt. Eigene Aufwendungen des Kunden werden nur ersetzt, soweit hierfür eine gesetzliche Haftung von CEMES besteht.

9. Ergebnis, Zertifikat und Wiederholungsprüfung

Bei bestandener Prüfung wird – vorbehaltlich der abgestimmten Verfahrensvoraussetzungen – das Zertifikat „Wasserstoffexperte (IHK) - Basic“, „Wasserstoffexperte (IHK) - Professional“ oder „Wasserstoffexperte (IHK) - Advanced“ für das bestandene Level ausgestellt.

Bei Nichtbestehen kann CEMES eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Diese bestätigt ausschließlich die Teilnahme und ist weder ein Kompetenznachweis noch ein IHK-Zertifikat.

Eine Wiederholungsprüfung ist gesondert zu buchen und kostenpflichtig. Es gelten der bei der Buchung der Wiederholung ausgewiesene Preis und die Regelungen der Prüfungsordnung.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten zu Frist, Ausübung, Folgen und Muster-Widerrufsformular enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.

Eine Freischaltung des LMS vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn erfüllt und dokumentiert sind. Ein erstmaliger Login allein führt nicht automatisch zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

Die gesetzlichen Regeln zum Wertersatz beziehungsweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben maßgeblich. Die elektronische Widerrufsfunktion der Website kann ebenfalls genutzt werden.

11. Gesetzliche Rechte bei Mängeln und digitalen Leistungen

Für die Zertifizierungsleistung und die bereitgestellten digitalen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte. Zwingende Rechte bei digitalen Produkten, insbesondere hinsichtlich Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Abhilfe, werden nicht eingeschränkt.

Mängel oder erhebliche Zugangsprobleme sollen CEMES möglichst zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und Abhilfe erfolgen kann. Gesetzliche Fristen und Ansprüche bleiben davon unberührt.

12. Pflichten des Kunden und Schutzrechte

Bestell-, Rechnungs-, Zulassungs- und Kontaktdaten müssen vollständig und zutreffend sein. Änderungen, die für die Vertragsdurchführung wesentlich sind, sind CEMES unverzüglich mitzuteilen.

LMS-Zugangsdaten sind persönlich und vertraulich. Prüfungsaufgaben, Lerninhalte und sonstige geschützte Materialien dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis weder veröffentlicht noch weitergegeben, vervielfältigt oder automatisiert ausgelesen werden.

Bei erheblichen Verstößen kann CEMES nach den LMS-Nutzungsbedingungen und der Prüfungsordnung verhältnismäßige Maßnahmen treffen. Gesetzliche Rechte beider Seiten bleiben unberührt.

13. Haftung

CEMES haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von CEMES.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung. Für die beaufsichtigte Online-Prüfung und die LMS-Nutzung können ergänzende Datenschutzhinweise bereitgestellt werden.

15. Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der LMS-Zugang und das reguläre Zeitfenster für die erste Prüfung enden nach 24 Monaten ab LMS-Freischaltung, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde oder CEMES eine angemessene Verlängerung schuldet.

Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

16. Anwendbare Fassung und Änderungen

Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Fassung ersetzt bereits geschlossene Vereinbarungen nicht automatisch.

Änderungen eines laufenden Vertrags erfolgen nur aufgrund einer Vereinbarung, einer gesetzlichen Grundlage oder eines wirksam vereinbarten Änderungsvorbehalts. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CEMES ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die gesetzlichen Regelungen unberührt. Diese Fassung 2.0 gilt ab dem 24. August 2026.

Hinweis: Diese AGB bilden den vorgesehenen Geschäfts- und Prüfungsablauf ab. Vor dem öffentlichen Einsatz wird eine abschließende rechtliche Prüfung empfohlen.